GESCHÄFTSADRESSE & VERIFIZIERUNG

Geldwäschegesetz –
Geschäftsadresse mit Verifizierung

Erfahren Sie, warum wir Ihre Identität prüfen, welche Unterlagen Sie benötigen und woran Sie einen verantwortungsvollen Anbieter erkennen.

Identität prüfen

Gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Anschrift bestätigen

Die tatsächliche Wohnanschrift nachweisen.

Unternehmen prüfen

Vertretung und Beteiligungen klären.

Danach freischalten

Leistungen nach abgeschlossener Prüfung nutzen.

Ihre Verifizierung auf einen Blick

1. Person und Anschrift

Personalausweis oder Reisepass sowie ein geeigneter Nachweis Ihrer Wohnanschrift.

2. Unternehmen und Vertretung

Aktuelle Unternehmensunterlagen entsprechend Ihrer Rechtsform.

3. Prüfung und Freischaltung

Vollständige, lesbare Unterlagen einreichen und das vorgesehene Prüfverfahren abschließen.

Geschäftsadresse mieten: Warum gilt das Geldwäschegesetz?

Eine Geschäftsadresse oder ein virtuelles Büro ist mit Verantwortung verbunden. Wer für Gesellschaften einen Sitz, eine Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse und damit zusammenhängende Dienstleistungen bereitstellt, kann zu den Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe c Geldwäschegesetz (GwG) gehören. Maßgeblich sind die konkrete Dienstleistung und die gesetzlichen Voraussetzungen.

Zu den Sorgfaltspflichten gehören insbesondere die Identifizierung des Vertragspartners, die Prüfung der Vertretungsberechtigung und die Klärung der wirtschaftlich Berechtigten. Die Grundlage dafür bildet § 10 GwG. Bei TownWork ist die abgeschlossene Verifizierung Voraussetzung für die Freischaltung der gebuchten Leistungen.

Geschäftsadresse ohne Identitätsprüfung? Ein Warnsignal.

Ein Anbieter, der gesetzlich erforderliche Prüfungen bewusst umgeht, handelt nicht im Einklang mit seinen Pflichten. Das ist ein ernstes Warnsignal für seine Seriosität. Fragen Sie bei Angeboten ohne nachvollziehbare Verifizierung nach dem Prüfverfahren. Allein ein anderer Ablauf oder eine andere Unterlagenliste beweist jedoch keinen Gesetzesverstoß.

Die folgenden Hinweise erläutern, welche Unterlagen TownWork für die Verifizierung benötigt. Die konkrete Auswahl hängt unter anderem von Rechtsform, Vertretung und Beteiligungsverhältnissen ab.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Verifizierung?

Damit wir Ihre Buchung prüfen und die gebuchten Leistungen freischalten können, benötigen wir aussagekräftige Nachweise zu Ihrer Identität, Ihrer aktuellen Wohnanschrift und gegebenenfalls Ihrem Unternehmen.

Bitte reichen Sie die angeforderten Unterlagen gut lesbar, aktuell und mit allen für die jeweilige Prüfung erforderlichen Angaben ein. Welche Unternehmensunterlagen benötigt werden, hängt insbesondere von der Rechtsform und den zu prüfenden Vertretungs- und Beteiligungsverhältnissen ab.

1. Personenverifizierung: Personalausweis oder Reisepass

Für unsere dokumentengestützte Personenverifizierung benötigen wir eine gut lesbare Kopie oder einen Scan eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments:

  • Personalausweis: Vorder- und Rückseite.
  • Reisepass: Die vollständige Datenseite mit Lichtbild und Personalangaben sowie gegebenenfalls weitere für die Identifizierung erforderliche Seiten.
  • Ein anderer gesetzlich anerkannter Pass- oder Ausweisersatz: Nach vorheriger Abstimmung, damit wir die Eignung für das erforderliche Prüfverfahren klären können.

Das Dokument muss der zu verifizierenden Person gehören und zum Zeitpunkt der Prüfung gültig sein.

Bei einer ausweisgestützten Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz müssen die erforderlichen Identifikationsangaben und Dokumentenmerkmale vollständig erkennbar sein. Dazu gehören insbesondere die Personalangaben, das Lichtbild, die Dokumentennummer, die ausstellende Behörde und die Gültigkeitsangaben. Schwärzungen oder Abdeckungen dieser Angaben verhindern die Prüfung.

Handeln Sie für ein Unternehmen, prüfen wir auch Ihre Berechtigung, dieses zu vertreten. Dafür kann beispielsweise eine Vollmacht erforderlich sein.

Die Übersendung einer Ausweiskopie allein schließt die gesetzliche Identitätsprüfung noch nicht ab. Die erforderliche Überprüfung der Identität erfolgt im dafür vorgesehenen Verfahren; gegebenenfalls sind weitere Schritte notwendig.

2. Adressverifizierung: Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift

Zur Bestätigung Ihrer aktuellen tatsächlichen Wohnanschrift benötigen wir einen geeigneten Nachweis auf Ihren Namen. Hierfür kommen insbesondere eine Kopie oder ein Scan eines der folgenden Dokumente infrage:

  • ein aktueller Kontoauszug, auf dem Ihr Name und Ihre Wohnanschrift ausgewiesen sind;
  • ein weiterhin gültiger Mietvertrag für Ihre derzeitige Wohnung;
  • eine aktuelle Stromrechnung;
  • eine aktuelle Versicherungsrechnung.

Aus dem Nachweis müssen mindestens folgende Angaben eindeutig hervorgehen:

  • Ihr vollständiger Name;
  • Ihre aktuelle Wohnanschrift;
  • der Aussteller beziehungsweise der Vertragspartner;
  • das Ausstellungs-, Rechnungs- oder Vertragsdatum und gegebenenfalls der betreffende Zeitraum.

Der Nachweis muss sich auf Ihre derzeitige Wohnanschrift beziehen. Bei einem älteren Mietvertrag können wir einen ergänzenden aktuellen Nachweis anfordern, wenn sich die gegenwärtige Anschrift daraus nicht ausreichend bestätigen lässt.

Eine Kontoübersicht oder Rechnung ohne Namens- und Anschriftenangabe genügt nicht als Adressnachweis. Die bei TownWork gebuchte Geschäftsadresse ersetzt den angeforderten Nachweis Ihrer tatsächlichen Wohnanschrift nicht.

3. Unternehmensverifizierung: Unterlagen zu bestehenden Unternehmen

Bei bereits bestehenden Unternehmen benötigen wir – entsprechend der jeweiligen Rechtsform und soweit für die Prüfung erforderlich – folgende Unterlagen:

  • Aktueller Handelsregisterauszug, sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Bei einer Eintragung in einem anderen einschlägigen amtlichen Register ist der entsprechende Registerauszug einzureichen.
  • Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung in der aktuell maßgeblichen Fassung.
  • Aktuelle Gesellschafterliste beziehungsweise ein entsprechender Nachweis der gegenwärtigen Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse.

Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den aktuellen Stand des Unternehmens wiedergeben. Änderungen bei Geschäftsführung, Vertretungsberechtigung, Gesellschaftern oder Beteiligungen müssen daraus nachvollziehbar hervorgehen.

Die Anforderungen richten sich nach Ihrer Rechtsform: Ein Einzelunternehmen verfügt beispielsweise nicht über einen Gesellschaftsvertrag oder eine Gesellschafterliste. Bei einer GmbH oder UG, die mit Musterprotokoll gegründet wurde, kann dieses die entsprechenden Funktionen erfüllen, soweit es die weiterhin maßgeblichen Verhältnisse abbildet. Fehlen bei Ihrer Rechtsform bestimmte Dokumente, klären wir die geeigneten Nachweise mit Ihnen.

Zusätzliche Angaben oder Nachweise zu den wirtschaftlich Berechtigten können erforderlich sein, wenn die Eigentums- und Kontrollverhältnisse anhand der eingereichten Unterlagen nicht ausreichend nachvollzogen werden können.

4. Anforderungen an Kopien, Scans und Schwärzungen

Kopien und Scans müssen die wiedergegebenen Inhalte des Originaldokuments unverfälscht abbilden. Namen, Anschriften, Daten, Dokumentennummern, Beteiligungsverhältnisse und sonstige prüfungsrelevante Angaben dürfen nicht nachträglich geändert, ersetzt oder hinzugefügt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Alle für die Prüfung erforderlichen Seiten und Angaben müssen vorhanden sein.
  • Dokumente müssen scharf, ausreichend belichtet und gut lesbar sein.
  • Erforderliche Angaben dürfen nicht abgeschnitten, verdeckt oder durch Spiegelungen unlesbar sein.
  • Nachträgliche inhaltliche Bearbeitungen oder Zusammenstellungen, die einen falschen Dokumenteninhalt erzeugen, werden nicht akzeptiert.
  • Eine zulässige Kennzeichnung als Kopie darf die erforderlichen Angaben nicht verdecken. Ausweiskopien müssen als Kopien erkennbar bleiben.

Geschwärzte Dokumente, bei denen für die Verifizierung erforderliche Angaben nicht mehr erkennbar sind, können wir nicht als ausreichenden Nachweis anerkennen.

Für Unterlagen, die ausschließlich als Adressnachweis dienen, gilt: Nicht benötigte Informationen dürfen geschwärzt werden. Dazu gehören beispielsweise Kontostände, einzelne Kontobewegungen oder Versicherungsdetails ohne Bezug zur Adressprüfung. Ihr Name, Ihre Wohnanschrift, der Aussteller und die erforderlichen Datumsangaben müssen vollständig lesbar bleiben.

Diese Möglichkeit zur Schwärzung sachfremder Angaben erlaubt keine Abdeckung von Daten, die für die Identitätsprüfung oder die Prüfung von Vertretungs-, Beteiligungs- und Kontrollverhältnissen benötigt werden.

5. Freischaltung nach abgeschlossener Verifizierung

Die Verifizierung kann erst abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen und die notwendigen Prüfungen durchgeführt wurden.

Fehlende, abgelaufene, unleserliche oder in prüfungsrelevanten Bereichen geschwärzte Unterlagen müssen ergänzt beziehungsweise ersetzt werden. Bei Unstimmigkeiten können weitere geeignete Nachweise erforderlich sein.

Ohne abgeschlossene Verifizierung erfolgt bei TownWork keine Freischaltung der gebuchten Leistungen.

Bitte stellen Sie die angeforderten Unterlagen rechtzeitig bereit und teilen Sie uns relevante Änderungen Ihrer persönlichen Angaben, Ihrer Wohnanschrift oder der Unternehmensverhältnisse unverzüglich mit.

Vollständige Unterlagen. Nachvollziehbare Prüfung.

Bereiten Sie Ihre Nachweise rechtzeitig vor. Sobald die Verifizierung abgeschlossen ist, können die gebuchten Leistungen freigeschaltet werden.