Häufige Fragen
Antworten rund um Ihre Geschäftsadresse bei TownWork.
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Geschäftsadresse
Muss ich bei der Nutzung der TownWork-Geschäftsadresse einen c/o-Zusatz angeben?
Nein. Unsere Geschäftsadressen können grundsätzlich ohne c/o-Zusatz verwendet werden.
Ihr Name beziehungsweise Ihre vereinbarte Unternehmensbezeichnung wird am Briefkasten des jeweiligen Standorts angebracht. Die Adresse kann daher direkt als Geschäftsanschrift verwendet werden, zum Beispiel für geschäftliche Korrespondenz, Rechnungen, das Impressum sowie – je nach Tarif und Rechtsform – für behördliche oder registerrechtliche Zwecke.
Bei Einzelunternehmen empfehlen wir, zusätzlich zur Geschäfts- oder Fantasiebezeichnung immer auch den vollständigen Namen des Inhabers zu verwenden, damit eingehende Post eindeutig zugeordnet werden kann.
Warum ist die Verifizierung notwendig?
Die Verifizierung ist notwendig, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und einen Missbrauch der Geschäftsadresse zu verhindern. Als Anbieter von virtuellen Geschäftsadressen ist TownWork verpflichtet, die Identität und Anschrift seiner Kunden zu prüfen.
Die Verifizierung dient insbesondere dazu:
Betrug, Geldwäsche und Identitätsmissbrauch zu vermeiden
die rechtmäßige Nutzung der Geschäftsadresse sicherzustellen
den Anforderungen von Behörden, Banken und Geschäftspartnern gerecht zu werden
Ohne eine erfolgreiche Verifizierung dürfen die Leistungen von TownWork – insbesondere die Nutzung der Geschäftsadresse sowie die Annahme und Verarbeitung von Post – nicht aktiviert werden.
Ab wann darf ich die Geschäftsadresse nutzen?
Die Geschäftsadresse von TownWork darf erst nach Vertragsabschluss, erfolgreicher Verifizierung und ausdrücklicher Auftragsbestätigung genutzt werden.
Eine Nutzung der Adresse ist vor Vertragsbeginn oder ohne abgeschlossene Verifizierung nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für:
Gewerbeanmeldungen
Handelsregister- oder Vereinsregistereinträge
Impressum, Google Business und sonstige öffentliche Auftritte
Erst mit der Aktivierung Ihres Vertrags durch TownWork dürfen Sie die Geschäftsadresse rechtmäßig verwenden.
Wofür kann ich die Geschäftsadresse von TownWork nutzen?
Die Geschäftsadresse von TownWork kann für verschiedene geschäftliche und rechtlich zulässige Zwecke genutzt werden. Dazu gehören insbesondere:
als Geschäftsadresse für die Gewerbeanmeldung
für Eintragungen beim Handelsregister oder Vereinsregister
als Impressumsanschrift für Websites, Online-Shops und Social-Media-Profile
für die geschäftliche Korrespondenz
für die Annahme, Digitalisierung und Weiterleitung von Briefpost (je nach Tarif)
Die Nutzung ist erst nach Vertragsbestätigung und erfolgreicher Verifizierung zulässig. Eine Verwendung der Geschäftsadresse für illegale oder missbräuchliche Zwecke ist ausdrücklich untersagt.
Postbearbeitung
Wie erhalte ich meine Post bei TownWork?
Ihre Post erhalten Sie ausschließlich über die von Ihnen gebuchten Postservices. Eingehende Sendungen werden zentral erfasst und anschließend wie folgt verarbeitet:
Post-Scan: Briefe werden geöffnet, digitalisiert und Ihnen im Kundenbereich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Postweiterleitung: Originalsendungen werden in festgelegten Intervallen oder auf Einzelauftrag an die von Ihnen hinterlegte Wunschadresse weitergeleitet.
Kombination aus Scan & Weiterleitung: Zunächst Digitalisierung, anschließend Versand der Originale.
Die Steuerung aller Postprozesse (z. B. Weiterleitung, Scan, Vernichtung) erfolgt online über Ihr Kundenkonto oder per schriftlicher Weisung an den Support.
Wichtig:
Ohne eine aktive Weisung oder einen gebuchten Service kann keine automatische Herausgabe oder Zustellung der Post erfolgen. Eine persönliche Abholung ist ausgeschlossen.
Ist eine Selbstabholung meiner Post bei TownWork möglich?
Nein, eine Selbstabholung der Post ist grundsätzlich nicht möglich.
Eingehende Postsendungen werden bei TownWork zentral gesammelt und in einem externen Scancenter bearbeitet. Von dort aus erfolgt – je nach gebuchtem Service – die Digitalisierung, Weiterleitung oder weitere Verarbeitung Ihrer Post.
Aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten und datenschutzrechtlichen Gründen ist eine persönliche Abholung von Briefen oder Paketen an unseren Standorten ausgeschlossen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass alle Kundenpost einheitlich, zuverlässig und nachvollziehbar bearbeitet wird.
Bitte beachten Sie:
Auch kurzfristige oder spontane Abholwünsche können leider nicht berücksichtigt werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Kann ich Originale zurückerhalten?
Ja. Auf Wunsch können Ihnen Originaldokumente postalisch weitergeleitet werden.
Die Anforderung erfolgt bequem über Ihr TownWork-Kundenportal, nachdem die Sendungen zuvor digitalisiert wurden. Die Rücksendung der Originale ist kostenpflichtig und erfolgt an die von Ihnen hinterlegte Korrespondenzadresse.
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang Ihres Auftrags
Postlaufzeiten der Versanddienstleister liegen außerhalb des Einflussbereichs von TownWork
Eine persönliche Abholung der Originale ist nicht möglich
Vertrag, Zahlung, Kündigung
Wo kann ich meine Rechnungen einsehen und herunterladen?
Ihre Rechnungen können Sie jederzeit bequem über das TownWork-Kundenportal abrufen. Öffnen Sie dazu im Kundenportal den Bereich „Meine Rechnungen“. Dort werden Ihnen die für Ihr Kundenkonto verfügbaren Rechnungen angezeigt und Sie können diese direkt als PDF herunterladen.
Eine separate Anfrage an unseren Support ist hierfür nicht erforderlich.
Wie kann ich kündigen?
Die Kündigung Ihres Vertrags ist schriftlich möglich, entsprechend den in Ihrem Vertrag vereinbarten Bedingungen.
Bitte beachten Sie den folgenden wichtigen Hinweis:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG), denen die Leistungen von TownWork unterliegen, muss jede Kündigung eine eigenhändige Unterschrift enthalten, um rechtswirksam zu sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass sämtliche vertraglichen Willenserklärungen eindeutig dem Vertragspartner zugeordnet und verifiziert werden können.
Die Kündigung kann:
als unterschriebenes Dokument per E-Mail (Scan oder Foto) übermittelt werden oder
postalisch eingereicht werden
Bitte beachten Sie außerdem:
Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrer vereinbarten Vertragslaufzeit
Maßgeblich sind die Angaben in Ihrer Auftragsbestätigung
Nach Vertragsende ist die Nutzung der Geschäftsadresse unverzüglich einzustellen
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung der Leistungen von TownWork erfolgt gemäß dem vereinbarten Tarif und den vertraglichen Konditionen.
Die Grundgebühr für die Geschäftsadresse wird vierteljährlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.
Zusatzleistungen (z. B. Postweiterleitung, Scans, Zusatz-Postboxen) werden nutzungsabhängig und in der Regel monatlich nachträglich berechnet.
Rechnungen werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt.
Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung per Überweisung oder PayPal.
Bitte beachten Sie:
Auch bei einer vorübergehenden Aussetzung von Leistungen (z. B. aufgrund fehlender Verifizierung oder Zahlungsverzugs) bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
Welche Laufzeiten gibt es?
TownWork bietet unterschiedliche Vertragslaufzeiten, abhängig vom gewählten Tarif.
In der Regel stehen folgende Laufzeiten zur Verfügung:
3 Monate
12 Monate
Die jeweils geltende Laufzeit, Kündigungsfrist sowie die Verlängerungsbedingungen sind individuell im Vertrag geregelt. Maßgeblich sind immer die Angaben in Ihrer Auftragsbestätigung.
Beliebte Fragen
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Unser Support-Team hilft Ihnen gerne weiter.