Neue Geschäftsanschrift
Sie möchten die Korrespondenz Ihrer bestehenden Gesellschaft künftig über eine andere Anschrift organisieren. Klären Sie Adressnutzung, Erreichbarkeit und erforderliche Meldungen rechtzeitig.
Geschäftsanschrift und Sitz bewusst abstimmen
Eine vertraglich vereinbarte Adresse als Teil Ihres Unternehmensvorhabens.
Leipzig · illustrative Stadtansicht
Wer einen Firmensitz in Leipzig plant, benötigt häufig zunächst eine verlässlich erreichbare Geschäftsanschrift. Die Begriffe Sitz, Geschäftsanschrift und tatsächlicher Arbeitsort haben jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Beschreiben Sie deshalb möglichst genau, welche Änderung oder Nutzung Sie planen.
Für eine GmbH bezeichnet der Sitz nach § 4a GmbHG den im Gesellschaftsvertrag bestimmten Ort im Inland. Die inländische Geschäftsanschrift wird nach § 8 Absatz 4 GmbHG bei der Anmeldung gesondert angegeben. Die Buchung einer Adresse ändert den Gesellschaftsvertrag nicht automatisch.
Sie möchten die Korrespondenz Ihrer bestehenden Gesellschaft künftig über eine andere Anschrift organisieren. Klären Sie Adressnutzung, Erreichbarkeit und erforderliche Meldungen rechtzeitig.
Sie bereiten eine Gesellschaft vor. Stimmen Sie Anschrift, Satzungssitz und den Gründungsablauf mit den zuständigen Beteiligten ab; TownWork klärt den Umfang der Adressleistung.
Eine tatsächliche Sitzverlegung ist von der Änderung einer Straßenanschrift zu unterscheiden. Welche Schritte erforderlich sind, hängt von Rechtsform und Vorhaben ab.
Sie benötigen eine weitere Adresse für Ihre Korrespondenz. Auch diese Nutzung muss ausdrücklich vereinbart werden und begründet nicht automatisch eine weitere Betriebsstätte.
Planen Sie die Umstellung so, dass Ihre geschäftliche Erreichbarkeit erhalten bleibt. TownWork kann nur Sendungen bearbeiten oder weiterleiten, die tatsächlich am Standort eingehen.
TownWork stellt die vereinbarte Geschäftsadresse an der Karl-Rothe-Straße 4 in Leipzig und den gebuchten Postservice bereit. Notarielle Vorgänge, Registeranmeldungen und steuerliche Einordnungen werden durch die Adressbuchung nicht ersetzt. Für die Adressleistung und ihre Konditionen nutzen Sie die Übersicht zur Buchung.
Nein. Gesellschaftssitz und Geschäftsanschrift sind zu unterscheiden. Erforderliche Änderungen richten sich nach Ihrer Rechtsform und dem konkreten Vorhaben.
Nein. Eine Adressleistung allein ist keine Zusage einer bestimmten steuerlichen Einordnung.
Ja. Nennen Sie Unternehmensdaten, Rechtsform und die geplante Änderung. Ergänzende Hinweise bietet unsere Seite Geschäftsadresse für GmbH.
Erst nach erfolgreicher Prüfung und ausdrücklicher Auftragsbestätigung im vereinbarten Umfang.
Vergleichen Sie die aktuellen Tarife und klären Sie Ihre gewünschte Nutzung vor der Buchung.