Gesellschaft in Gründung
Nennen Sie die geplante Rechtsform, Unternehmensbezeichnung und den aktuellen Gründungsstand. Stimmen Sie den Beginn der Adressnutzung mit dem Ablauf Ihrer Gründung ab.
Eine Anschrift passend zu Ihrer Gesellschaft
Unternehmensdaten, Gründungsstand und geplante Verwendung vorab abstimmen.
Leipzig · illustrative Stadtansicht
Bei einer Gesellschaft müssen Unternehmensbezeichnung, vertretungsberechtigte Personen und die geplante Adressnutzung zusammenpassen. TownWork bietet Ihnen eine Geschäftsadresse in Leipzig mit vertraglich vereinbartem Postservice. Teilen Sie bereits in der Anfrage mit, ob die Gesellschaft gegründet wird oder schon besteht.
Nennen Sie die geplante Rechtsform, Unternehmensbezeichnung und den aktuellen Gründungsstand. Stimmen Sie den Beginn der Adressnutzung mit dem Ablauf Ihrer Gründung ab.
Geben Sie die vollständige Firma, Registerdaten und die vertretungsberechtigten Personen an. Beschreiben Sie, ob eine zusätzliche Anschrift oder eine Änderung der bisherigen Geschäftsanschrift geplant ist.
Reichen Sie die im Prüfprozess angeforderten Unternehmens- und Personennachweise vollständig ein. Die Verifizierungsseite erläutert die benötigten Unterlagen.
Eine weitere Gesellschaft oder zusätzliche Empfänger sind nicht automatisch von einem bestehenden Vertrag umfasst. Jede gewünschte Nutzung muss ausdrücklich abgestimmt werden.
Nach § 8 Absatz 4 GmbHG ist bei der Anmeldung einer GmbH eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben. Eine Adressbuchung ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob die konkrete Nutzung und Erreichbarkeit den Anforderungen Ihres Vorhabens entsprechen.
Stimmen Sie eine beabsichtigte Registerverwendung vorab mit TownWork und den für Ihre Anmeldung zuständigen Beteiligten ab. Hinweise zur Unterscheidung von Sitz und Anschrift finden Sie unter Firmensitz in Leipzig.
Verwenden Sie die bestätigte Unternehmensbezeichnung einschließlich Rechtsform. So lässt sich Geschäftspost Ihrer Gesellschaft zuordnen. Informieren Sie TownWork über Änderungen an Name, Vertretung oder relevanten Vertragsdaten und halten Sie die Angaben für die Weiterleitung aktuell.
Ja. Teilen Sie den Gründungsstand mit. Welche Unterlagen und Schritte anschließend erforderlich sind, wird im Prüfprozess geklärt.
Davon sollten Sie nicht ausgehen. Weitere Gesellschaften und Empfänger benötigen eine ausdrückliche Abstimmung und gegebenenfalls eigene Verträge.
Nein. Die vertragliche Adressleistung ersetzt keine Prüfung und Entscheidung der zuständigen Stelle.
Vergleichen Sie die Leistungen und nennen Sie Ihre Rechtsform bei der Anfrage. Maßgeblich ist das für die Gesellschaft erstellte Angebot.
Vergleichen Sie die aktuellen Tarife und klären Sie Ihre gewünschte Nutzung vor der Buchung.